Kooperation Schule - Verein
Das Förderprogramm Kooperation Schule-Verein besteht seit mehr als 30 Jahren und ist die Säule der Zusammenarbeit zwischen Tennisvereinen und den Schulen. Seit dem Gründungsjahr 1987 sind viele intensive Partnerschaften zwischen diesen Partnern entstanden.
Ziel dieser Förderung ist es, Kinder und Jugendliche für den Sport zu begeistern, zu lebenslangem Sporttreiben zu motivieren und den Weg in den Vereinssport zu ebnen.
Die Kooperationsanträge werden zwischen Schulen und Vereinen abgeschlossen und müssen bei den Badischen Sportbünden in Karlsruhe oder Freiburg eingereicht werden. Antragsschluss für das kommende Schuljahr ist immer der 15. Mai. Die finanzielle Förderung (der Zuschuss beträgt 360 Euro pro Maßnahme) betreffend werden die antragstellenden Vereine über die Bewilligung bzw. Ablehnung ihres Kooperationsantrages schriftlich informiert. Für bewilligte Maßnahmen müssen die Vereine einen Kurzbericht bzw. das Abrechnungsformular zum Nachweis der Maßnahme an die Sportbünde in Karlsruhe oder Freiburg einreichen (Abgabetermin 01. Juli des Schuljahres, in dem die Kooperation stattfindet).
Die Kooperationsmaßnahmen müssen ein zusätzliches Angebot zum bereits bestehenden Vereinsangebot sein und müssen im außerschulischen Unterricht stattfinden (nicht während des Schulsportunterrichts !) und sind über das ganz Schuljahr in wöchentlichem oder in 14-tägigem Rhythmus (mindestens zweistündig) durchzuführen. Bei Saisonsportarten, zu denen auch der Tennissport gehört gilt, dass die Kooperationsmaßnahme auch zeitlich begrenzt durchgeführt werden kann (5-6 Monate). Die Maßnahme muss dann allerdings mindestens 2 Stunden pro Woche stattfinden. Ausnahmen von dieser Regelung sind mit dem zuständigen Sportbund im Vorfeld abzustimmen.
Alle Kooperationsmaßnahmen, die im Rahmen des Förderprogramms Kooperation Schule-Verein ordnungsgemäß beim Badischen Sportbund Nord beantragt werden – ob pünktlich oder verspätet eingereicht, ob bezuschusst oder nicht bezuschusst – gelten als schulische Veranstaltung und sind dadurch über die Schule versichert.
Kooperationsmaßnahmen, welche im Rahmen des Förderprogramms Kooperation Schule-Verein in besonderer Weise als innovativ und integrativ einzustufen bzw. in ihrer Art und Umfang außergewöhnlich sind, können mit einer Sonderfinanzierung bedacht werden.
Eine frühzeitige Bewegungsförderung im Kindergartenalter ist vor allem unter gesundheitlichen Aspekten von enormer Bedeutung. Nach neuesten Untersuchungen leiden mehr als 65 % der dreijährigen Jungen und 72% der Mädchen an Bewegungsmangel. Für bewegungsfördernde Maßnahmen der 3 – 6 jährigen Kinder, die der Entwicklung motorischer Fähigkeiten dienen, die die kindlichen Bewegungsbedürfnisse erfüllen und die eine ganzheitliche Entwicklungsförderung und Bildung beinhalten, werden vielfältige Akteure gesucht. Hier können Vereine mit Maßnahmen frühzeitig ansetzen und erreichen damit fast die gesamte Bevölkerung der jeweiligen Altersstufe.
Bei weiteren Rückfragen zum Förderprogramm stehen Ihnen die Mitarbeiter des Badischen Sportbundes Nord und des Badischen Sportbund Freiburg zur Verfügung.