§ 4 Begriffsbestimmungen
[…] Deutsche im Sinne der WSpO:
a. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU)
b. Spieler, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen, aber seit mehr als fünf Jahren in Deutschland gemeldet sind und dies durch eine Bescheinigung in Textform des Einwohnermeldeamts oder Ausländeramtes nachweisen sowie seit mehr als fünf Jahren Mitglied in Vereinen der Landesverbände des DTB sind. Entsprechende Nachweise müssen der Geschäftsstelle bis zum Fristablauf der namentlichen Mannschaftsmeldung vorliegen. […]
Um den Status Tennisdeutsche zu erhalten bzw. zu behalten, müssen die betroffenen Personen den entsprechenden Nachweis des Einwohnermeldeamts oder des Ausländeramts (erweiterte Meldebescheinigung) erbringen.
Dazu drucken Sie bitte rechtsstehendes Formular aus und senden Sie es ausgefüllt zusammen mit aktuellen Nachweisen von Einwohnermeldeamt oder Ausländerbehörde (erweiterte Meldebescheinigung) an die Geschäftsstelle des Badischen Tennisverbandes.
ACHTUNG: Fristablauf am 15. März
Tennisdeutsche werden in der namentlichen Meldung mit dem Status gA gekennzeichnet.