Im Zuge der außerordentlichen Mitgliederversammlung des BTV in Rust am 13.10.2018 wurde neben den Änderungen die zum 15.11.2018 in Kraft treten, ein weiterer Antrag zur Änderung der Wettspielordnung angenommen. Dieser tritt zum 01.10.2019 in Kraft: § 4 Begriffsbestimmungen Deutsche im Sinne der WSpO: a. Deutsche Staatsangehörige b. Spieler, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber seit mehr als fünf Jahren in Deutschland gemeldet sind und dies durch eine Bescheinigung in Textform des Einwohnermeldeamts oder Ausländeramts nachweisen. Entsprechende Nachweise müssen der Geschäftsstelle bis zum Fristablauf der namentlichen Mannschaftsmeldung vorliegen und behalten auch für die folgenden Spieljahre Gültigkeit, sofern der betreffende Spieler keinen Vereinswechsel gemäß § 21 WSpO vollzieht Um den Status Tennisdeutsche zu erhalten bzw. zu behalten, müssen die betroffenen Personen den entsprechenden Nachweis des Einwohnermeldeamts oder des Ausländeramts (erweiterte Meldebescheinigung) für den Sommer 2019 nochmals erbringen. Tennisdeutsche werden in der Namentlichen Meldung mit dem Status gA gekennzeichnet. ACHTUNG: Fristablauf am 15. März Laut § 4 der Wettspielordnung des Badischen Tennisverbandes können ausländische Spieler Deutschen im Sinne der Wettspielordnung für Mannschaftsspiele gleichgestellt werden. Der Antrag und ein entsprechender Nachweis (erweiterte Meldebescheinigung) müssen bis zum Fristablauf der namentlichen Mannschaftsmeldung (15. März eines Spieljahres) in der BTV-Geschäftsstelle vorliegen. Bitte beachten Sie auch, dass dieser "Gleichstellungsstatus" nach einmaliger Erteilung nicht dauerhaft gültig ist! Da immer nur die letzten 5 Jahre seit Antragsstellung relevant sind, ist der Status jährlich neu zu beantragen. Laut § 4 der Wettspielordnung des Badischen Tennisverbandes können ausländische Spieler Deutschen im Sinne der Wettspielordnung für Mannschaftsspiele gleichgestellt werden. Hierzu ist der Nachweis (erweiterte Meldebescheinigung) zu erbringen, dass der Spieler in den 5 Jahren, die der Spielsaison unmittelbar vorausgingen, ununterbrochen in Deutschland gemeldet war sowie seit mehr als 5 Jahren Mitglied in Vereinen der Landesverbände des DTB ist. Um einen entsprechenden Antrag für die Mannschaftsspiele zu stellen, drucken Sie bitte rechtsstehendes Formular aus und senden Sie es ausgefüllt zusammen mit Nachweisen von Einwohnermeldeamt oder Ausländerbehörde (erweiterte Meldebescheinigung) an die Geschäftsstelle des Badischen Tennisverbandes. |