Gebührenbefreiung Verein

Nach Landesjustizkostengesetz §7 erfolgt eine Gebührenbefreiung für Vereine bei bestimmten Sachverhalten:

Beachten Sie, dass immer eine GEM beiliegen muss.

Weitere Informationen entnehmen sie der nachstehenden Tabelle und unter folgendem  Link:

Gegenstand gebührenbefreit nicht gebührenbefreit
notarielle Verträge   durch Notar
Grundschuldbestellung bei Ratschreiber (Unterschriftbeglaubigung) durch Notar
Eintragung Grundbuchamt gebührenbefreit  
Grundschuldbestellung mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung   durch Notar
Satzungsänderung bei Ratschreiber (Unterschriftbeglaubigung)  
Vorstand  bei Ratschreiber (Unterschriftbeglaubigung)  
Eintragung in Vereinsregister gebührenbefreit  

 

Ratschreiber dürfen öffentliche Beglaubigungen auch für nicht in der Gemeinde ansässige Personen oder Vereinigungen vornehmen.

Wo es Ratsschreiber bei den jeweiligen Grundbucheinsichtstellen gibt finden sie hier:

Broschüre "Zukunft Tennisverein"

Nicht nur für Vereine – auch für den DTB ist die Mitgliedergewinnung und –bindung eines der bestimmenden Themen. Die Broschüre soll Tennisclubs in ganz Deutschland bei der Gestaltung ihrer Zukunft helfen und Anregungen für die Planung und Umsetzung eines Angebots liefern, bei dem nicht der Wettkampf, sondern die Freude am Tennissport im Vordergrund stehen. Wertvolle Impulse, eine Vielzahl von Möglichkeiten und eine Übersicht über die zahlreichen Aktionen und Aktivitäten im Bereich Breitensport bieten Hilfestellungen bei der Gestaltung des Vereinsangebots.

 

Die Broschüre erhalten Sie über die Geschäftsstelle des Badischen Tennisverbandes

 
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Badischer Tennisverband