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04.03.2010

FRIST: Nachweis eines mindestens fünfjährigen Aufenthalts in Deutschland

ACHTUNG: Fristablauf am 15. März 2010
Laut § 4 der Wettspielordnung des Badischen Tennisverbandes können ausländische Spieler Deutschen im Sinne der Wettspielordnung für Mannschaftsspiele gleichgestellt werden.
Der Antrag und ein entsprechender Nachweis müssen bis 15. März 2010 in der Geschäftsstelle vorliegen.
Das Formular kann hier heruntergeladen werden >>
 
Bitte beachten Sie auch, dass dieser "Gleichstellungsstatus" nach einmaliger Erteilung nicht dauerhaft gültig ist! Da immer nur die letzten 5 Jahre seit Antragsstellung relevant sind, ist der Status jährlich neu zu beantragen. Bei Verlängerungsanträgen kann lediglich auf einen Neuversand aller Unterlagen verzichtet werden, es reicht eine formlose E-Mail an orth@badischertennisverband.de. Wir behalten uns lediglich vor, im Zweifelsfall Belege nachzufordern.

31.12.2007

Nachweis eines mindestens fünfjährigen Aufenthalts in Deutschland


Laut § 4 der Wettspielordnung des Badischen Tennisverbandes können ausländische Spieler Deutschen im Sinne der Wettspielordnung für Mannschaftsspiele gleichgestellt werden. Hierzu ist der Nachweis zu erbringen, dass der Spieler in den 5 Jahren, die der Spielsaison unmittelbar vorausgingen, ununterbrochen in Deutschland gemeldet war sowie seit mehr als 5 Jahren Mitglied in Vereinen der Landesverbände des DTB ist.

Um einen entsprechenden Antrag für die Mannschaftsspiele zu stellen, drucken Sie bitte nachfolgendes Formular aus und senden Sie es ausgefüllt zusammen mit Nachweisen von Einwohnermeldeamt oder Ausländerbehörde an:

Badischer Tennisverband e.V.
z.H. Frau Sandra Orth
Jahnstr. 4
69181 Leimen

Frau Orth steht Ihnen auch für Rückfragen unter

Tel.: (06224) 9708-18
E-Mail: orth@badischertennisverband.de

zur Verfügung.

Download als pdf-Dokument  Antragsformular zum Nachweis eines mindestens fünfjährigen Aufenthaltes in Deutschland